IMMOBILIENVERWALTUNG

Jedes Objekt stellt eine Hausverwaltung vor neue Herausforderungen, denn keine Immobilie gleicht der anderen. Wir legen daher bei der Verwaltung von Immobilien (Wohnung, Büro, Geschäft usw.) ein besonderes Augenmerk auf die Eigenheiten jedes Hauses und stimmen unsere Vorgangsweise mit den jeweiligen Eigentümer ab.
 

 

 

 

Unsere Hausverwaltung übernimmt (je nach Vereinbarung) für die Eigentümergemeinschaft bzw. für den Immobilieninvestor folgende Aufgaben, welche der langfristigen Erhaltung dienen:


  1. Verwaltung der Liegenschaft nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien.
  2. Vorschreibung und Inkasso der monatlich zu leistenden Akontierungen (Betriebskosten und Instandhaltungsrücklagen).
  3. Überwachung der Zahlungseingänge hinsichtlich dieser monatlichen Akontierungen und - falls notwendig - Einmahnung nicht einbezahlter Beträge.
  4. Führung eines separaten auf die Wohnungseigentumsgemeinschaft lautenden Bankkontos (Anderkonto) für die Liegenschaft.
  5. Verwaltung der Rücklage auf einem eigenen Rücklagenkonto.
  6. Führung der Haus-Buchhaltung nach kaufmännischen Grundsätzen.
  7. Erstellung einer Bewirtschaftungskostenabrechnung nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes und der ÖNORM A 4000 jeweils bis spätestens 30.6. des Folgejahres.
  8. Jährliche Vorschau über die im kommenden Kalenderjahr notwendigen Erhaltungsarbeiten und die voraussichtliche Betriebskostenentwicklung.
  9. Durchführung der Hausversammlungen in den gesetzlich vorgesehenen Abständen.
  10. Im Rahmen der ordentlichen Verwaltung die Durchführung von Erhaltungsarbeiten nach Rücksprache mit den Eigentümern bzw. den Hausvertrauensleuten.
  11. Befragung der Wohnungseigentümer und Einholung von Umlaufbeschlüssen zu Arbeiten, die nicht die ordentliche Verwaltung betreffen sowie der schriftlichen Verständigung der Eigentümer über gefasste Beschlüsse gem. den Bestimmungen des WEG 2002 in der jeweils geltenden Fassung.
  12. Übernahme der bestehenden Versicherung- und Wartungsverträge sowie Überwachung eines ausreichenden Versicherungsschutzes; allenfalls Neuabschluss bzw. Änderung bestehender Versicherungsverträge zum Vorteil der Eigentümer.
  13. Veranlassung und Überwachung der notwendigen Reinigungs- und Pflegearbeiten sowie Wahrung der Dienstgeberpflichten gegenüber Hausmeister, Hausbetreuer, etc.
  14. Abwicklung von Schadensfällen.
  15. Führung des mit der Verwaltung der Liegenschaft zusammenhängenden Schriftverkehrs mit Behörden, Institutionen, Nachbarn, Versicherungen, Banken, etc.
  16. Begehungen und Kontrollen der Liegenschaft je nach Erfordernissen, mindestens jedoch einmal jährlich (in Anlehnung an die ÖNORM B 1300 Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude).
  17. Vertretung der Wohnungseigentumsgemeinschaft vor Behörden und Ämter, sofern kein Anwaltszwang besteht und es sich um Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung handelt.
  18. Auf Wunsch betreuen wir einzelne Wohnungseinheiten bei Vermietung.